Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Kunden, einschließlich künftiger Verträge und Dauerschuldverhältnisse, unabhängig von der Form des Vertragsschlusses (mündlich, schriftlich oder online). Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben, auch wenn wir diesen nicht widersprechen.
  3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden) haben Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt solcher Vereinbarungen wird durch unsere schriftliche Bestätigung bestimmt.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden zum Vertrag (z. B. Mängelanzeigen, Rücktritt) sind schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und Nachweise bleiben unberührt.
  5. Gesetzliche Vorschriften gelten, soweit sie nicht durch diese AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden.
  6. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage.

§ 2 DEFINITIONEN

  1. „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die mit der nfosec GmbH einen Vertrag abschließt.
  2. „Vertragspartner“ sind die nfosec GmbH und der Kunde.
  3. „Leistungen“ umfasst sämtliche von der nfosec GmbH erbrachten Tätigkeiten, einschließlich Beratung, Lieferung und sonstiger vertraglicher Verpflichtungen.
  4. „Höhere Gewalt“ bezeichnet unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Epidemien/Pandemien und ähnliche Ereignisse.

§ 3 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.
  2. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht anders aufgeführt ist. Der Kunde ist an einen erteilten Auftrag für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die nfosec GmbH zustande, spätestens jedoch durch den Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen.
  3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden gesondert berechnet. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollte sich während der Auftragsausführung herausstellen, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten überschritten werden, informieren wir den Kunden unverzüglich und legen einen aktualisierten Kostenvoranschlag vor. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die nfosec GmbH rechtzeitig und unaufgefordert über alle Vorgänge und Umstände zu informieren, die in seinem Verantwortungsbereich liegen und erkennbar für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
  5. Eigentums- und Urheberrechte an allen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen behält sich die nfosec GmbH vor. Diese Unterlagen dürfen weder ganz noch in Teilen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der nfosec GmbH vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 4 LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

  1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit für regelmäßig oder fortlaufend erbrachte Leistungen 12 Monate. Das Vertragsverhältnis kann nach Ablauf dieser Frist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
  2. Die Dauer und die Bedingungen für die Kündigung von einmaligen Leistungen richten sich nach den Angaben im jeweiligen Angebot.
    1. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt davon unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 5 LEISTUNGEN UND VERGÜTUNGEN

  1. Der Leistungsumfang wird durch den jeweiligen Vertrag, das Angebot oder die Leistungsbeschreibung bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen nachträglich einer schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot oder der vertraglichen Vereinbarung. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn diese nicht ausdrücklich aufgeführt wird. Bei Rechnungen an Kunden im Ausland wird die Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden Vorschriften und Bedingungen des Empfängerlandes berechnet. Sollte die Leistung nach den Bestimmungen des internationalen Steuerrechts von der Umsatzsteuer befreit sein, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer, vorbehaltlich des Vorliegens der entsprechenden Nachweise.
  3. Neben der vereinbarten Vergütung ist die nfosec GmbH berechtigt, entstandene Auslagen (wie z. B. für Einweisungen und Schulungen, Reisekosten, Beschaffungskosten für Texte, Bilder usw.) gegen Vorlage geeigneter Belege zu verlangen, sofern diese vorab vom Kunden genehmigt wurden.
  4. Falls für die Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung anfallen, richten sich diese nach den aktuellen Preislisten der nfosec GmbH und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag endgültig auf unserem Konto gutgeschrieben wurde. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Konto der nfosec GmbH erfolgt sein, gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, es sei denn, er ist für die Nichtleistung nicht verantwortlich.
  6. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die nfosec GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  7. Einwendungen gegen eine Rechnung sind vom Kunden innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei der nfosec GmbH geltend zu machen.
  8. Die nfosec GmbH ist berechtigt, die Preise bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes anzupassen, ohne dass dem Kunden daraus ein besonderes Kündigungsrecht erwächst.
  9. Die nfosec GmbH ist von jeglicher Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde die notwendigen Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, sich im Zahlungsverzug befindet oder wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.
  10. Falls Waren an den Kunden versendet werden müssen, verstehen sich die Preise ab Lager in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Versand- und Verpackungskosten. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt im Ermessen der nfosec GmbH. Mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden.

§ 6 PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die nfosec GmbH rechtzeitig und unaufgefordert über alle wesentlichen Sachverhalte und Umstände in Kenntnis zu setzen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sein könnten.
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der nfosec GmbH alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereitgestellt werden, die notwendig sind, um die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen zu können. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
  3. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, ist die nfosec GmbH berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies schließt auch solche Fälle ein, in denen vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel, die bei der vertragsgemäßen Nutzung auftreten, unverzüglich und in einer für die nfosec GmbH nachvollziehbaren Weise zu melden, unter Angabe aller relevanten Informationen, die für die Mängelbeseitigung erforderlich sind. Der Kunde hat die nfosec GmbH in zumutbarem Umfang bei der Behebung der Mängel zu unterstützen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Internets sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
  6. Die dem Kunden von der nfosec GmbH vertraglich bereitgestellten Leistungen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, Dritten, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, Zugriff zu diesen Leistungen zu gewähren, einschließlich des Zugriffs über ungesicherte Netzwerke. Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.
  7. Die nfosec GmbH verpflichtet sich, durch regelmäßige Datensicherungen für eine ordnungsgemäße Sicherung der Daten zu sorgen. Sollte es zu Datenverlusten kommen, die auf Fehler in der Datenverwaltung oder auf eine unzureichende Datensicherung seitens des Kunden zurückzuführen sind, ist eine Haftung der nfosec GmbH ausgeschlossen.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Passwörter und Zugangsdaten unverzüglich nach deren Erhalt zu ändern und sicher zu verwahren.
  9. Der Kunde ist auf eigene Kosten dafür verantwortlich, seine Daten regelmäßig und ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere wenn diese Datenbestände auf den Servern oder Systemen der nfosec GmbH gespeichert werden.

§ 7 HÖHERE GEWALT

  1. Keine der Vertragsparteien ist für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
  2. Im Falle höherer Gewalt sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit, solange das Ereignis andauert und die Leistungserbringung unmöglich macht. Beide Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich über den Eintritt und die Beendigung eines solchen Ereignisses zu informieren.
  3. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind angemessen zu vergüten.

§ 8 HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS BZW. -BESCHRÄNKUNG

  1. Die nfosec GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften (a) bei vorsätzlicher und grobfahrlässiger Schadensverursachung; (b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und (d) in dem Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Zwecks des Vertrags ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), ist die Haftung der nfosec GmbH auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der nfosec GmbH ausgeschlossen.
  3. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der nfosec GmbH.
  4. Die Haftung der nfosec GmbH beschränkt sich auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die verschuldensunabhängige Haftung der nfosec GmbH nach ## § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
  5. Für Schäden, die durch Datenverlust entstehen, haftet die nfosec GmbH nur, wenn der Kunde durch regelmäßige und vollständige Datensicherungen sichergestellt hat, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  6. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte, die er auf von der nfosec GmbH zur Verfügung gestellten Servern speichert oder verbreitet, alleine verantwortlich. Der Kunde stellt die nfosec GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die nfosec GmbH wegen Rechtsverletzungen erhoben werden, die der Kunde zu vertreten hat.

§ 10 GEHEIMHALTUNG

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
  2. Vertrauliche Informationen sind solche, die entweder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter aufgrund ihrer Natur erkennbar ist. Diese Verpflichtung entfällt für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt werden.
  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass auch ihre Mitarbeiter und Subunternehmer die Vertraulichkeitsverpflichtung einhalten.

§ 11 ÄNDERUNGEN DER AGB

  1. Die nfosec GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen oder wesentlicher Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich ist. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitgeteilt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Die nfosec GmbH wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 30. August 2024